Wann kann ich wieder arbeiten?
Leider stellt die Operation keine vertragsärztliche Leistung dar und ist daher auch nicht im Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Aus diesem Grunde müssen Sie die Kosten selbst tragen und können daher auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt bekommen.
Wir empfehlen Ihnen nach der LASIK 2-3 Tage, nach PRK eher 6-8 Tage Urlaub einzuplanen.

